Untitled

DIRK LANZERATH, Bonn
Adresse:
Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE)
Bonner Talweg 57
D-53113 Bonn
Tel.: +49 228-33641930 - Fax : +49 228-33641940
e-mail: [email protected] - Internet: www.drze.de

Die normative Funktion des Krankheitsbegriffs und
die Medikalisierung der menschlichen Lebenswelt Bestimmen Anthropotechniken und Enhancement die Zukunft des Menschen? Shizuoka, September 2007 Die normative Funktion des Krankheitsbegriffs und die Medikalisierung der menschlichen Lebenswelt . 1 Bestimmen Anthropotechniken und Enhancement die Zukunft des Menschen? . 1 Einführung . 1 A. Die ethische Funktion des Krankheitsbegriff und die Zielsetzungen der moderne Medizin. 3 1. Krankheit und die Natur des Menschen. 3 2. Krankheit und ärztliches Handeln . 4 3. Selbstbestimmung und Indikation . 6 B. Medizinische Machbarkeit und Medikalisierung unserer Lebenswelt . 7 C. Anthropotechniken in Medizin und Gesellschaft . 10 1. Anthropotechniken als Problem kollektiver Verantwortung. 12 a. Enhancement und die Ökonomie der Gesundheitssysteme . 13 b. Enhancement und kompetitive Fairness. 15 2. Anthropotechniken als Problem des individuellen Selbstentwurfs. 17 a. Die Verantwortung des Menschen für sich selbst: Zwischen Gestaltung und Verfremdung. 17 b. Authentische Lebensgestaltung . 19 c. Moralischer Status der menschlichen Kontingenz. 20 Einführung

Mit gentechnisch hergestellten Wachstumshormonen als
Dopingmittel im Sport, Korrekturen der Körperästhetik in der kosmetischen Chirurgie, Spekulationen über den möglichen Einsatz von gentherapeutischen Verfahren zur Steigerung der Gedächtnisleistung oder zur Minderung des Agressionsverhaltens scheinen uns Biowissenschaften und Biotechnik ein immer größeres und scheinbar unendliches Spektrum an Eingriffsmöglichkeiten in die menschliche Natur zu bieten. Diese Möglichkeiten – ob nun Science oder Fiction - führen uns eine neue Qualität und Tiefe der Eingriffe vor Augen, die auch die Frage nach ihrer Reichweite und Grenzziehung aufwerfen. Läuten sie damit den Beginn einer neuen Ära der Medizin ein, die sich zunehmend auf das Feld offener Formen von Anthropotechnik wagt? Er gibt sich gar ein völlig neues Methodenspektrum mit erweiterten Ziel- und Zwecksetzungen, die zu radikalen Umbrüchen in bekannten Berufsbildern, gesellschaftlichen Ansprüchen und Formen individueller Selbstgestaltung führen? Dies erfordert sehr grundsätzlichen Überlegungen über die Strukturbedingungen und Zielsetzungen der modernen Medizin und ihrer Differenz zu prinzipiell Ich möchte im Folgenden zeigen, dass der Krankheitsbegriff in
handlungsleitender, normativer Absicht das Handlungsfeld der Medizin sinnvoll begrenzen und strukturieren kann (A), dass
die damit einhergehende Unterscheidung zwischen Krankheitsbehandlung einerseits und Enhancement andererseits sowie zwischen Medizin und Anthropotechnik klar und notwendig ist, um Medikalisierungstendenzen in der Gesellschaft
vorzubeugen (B). Doch ist die Unterscheidung zwischen Medizin
und Anthropotechniken über den Krankheitsbegriff keineswegs hinreichend für eine weitergehende Bewertung von Anthropotechniken. Sie muss erst noch geleistet werden (C).
Diese Überlegungen im letzten Teil dieser Ausführungen aus Sicht der philosophischen Ethik erfolgen 1. im Blick auf
Kriterien einer gerechten Gesellschaft und kollektiven
Verantwortung und 2. im Blick auf unser je eigenes Potential
zur individuellen Selbstgestaltung.
A. Die ethische Funktion des Krankheitsbegriff und die
Zielsetzungen der moderne Medizin1

Fragt man nach Kriterien, die das Handlungsfeld der Medizin beschreiben, dann stößt man unvermittelt auf das Begriffspaar Krankheit/Gesundheit (vgl. bereits Aristoteles). Doch wird die Gesundheit von uns oftmals gar nicht als eigener Zustand begriffen. Wir bemerken sie erst dann, wenn wir ihr Gegenteil erfahren, wenn wir krank sind. Daher spricht Hans Georg Gadamer zu Recht von der „Verborgenheit der Gesundheit“.2 Es ist die Krankheit, die uns zu schaffen macht, die uns oft daran hindert, Ziele unseres Lebens zu erreichen. Aufgrund dieser anthropologisch zentralen Bedeutung ist die Frage nach der Krankheit so alt wie die Menschheit selbst. Jeder von uns begegnet im Verlauf seines Lebens immer wieder Krankheiten und kranken Menschen. Die damit verbundene Auseinandersetzung mit Krankheit und Kranksein wird zu einer existentiellen Grunderfahrung, die in vielfältiger Weise den individuellen Lebensentwurf prägt.3 Nun handelt es sich bei dem Krankheitsbegriff nicht um eine einfache Zustandsbeschreibung, sondern um ein komplexes semantisches Gebilde, bei dem jede einfache Definition – wie immer bei Grundbegriffen – 1. Krankheit und die Natur des Menschen
Welche Momente im einzelnen in den Krankheitsbegriff
einfließen, hängt in hohem Maße von der Position des Betrachters ab, sei es als Pathologe, Kliniker, Patient, 1 Vgl. hierzu ausführlich: LANZERATH, D. (2000): Krankheit und ärztliches Handeln. Zur Funktion des Krankheitsbegriffs in der medizinischen Ethik, Freiburg i.Br., 2 GADAMER, H.-G. (1993): Über die Verborgenheit der Gesundheit. Aufsätze und Vorträge, Frankfurt a.M. 3 Schlägt man jedoch medizinische Handbücher oder Lexika auf, so fällt auf, dass viele Krankheiten im Detail beschrieben sind, man aber häufig vergeblich nach dem Stichwort „Krankheit“ sucht. Vom Arzt und Philosoph K. Jaspers stammt die Bemerkung: „Was gesund und was krank im allgemeinen bedeutet, darüber zerbricht sich der Mediziner am wenigsten den Kopf“, JASPERS, K. (51965): Allgemeine Psychopathologie, Wien, 652. Doch wird der Begriff der „Krankheit“ von Ärzten, Patienten und all denen, die mit dem Gesundheitswesen zu tun haben, nicht nur verwendet, sondern für unentbehrlich gehalten – nicht zuletzt aufgrund seiner ethischen Funktion. Krankenversicherung oder Gesellschaft. Eine univoke Verwendungsweise des Krankheitsbegriffs ist offensichtlich nicht möglich. Hegemoniale Interpretationen von Krankheit führen zu erheblichen praktischen Problemen und machen den Arzt bei einer mechanistisch-naturalistischen Krankheitsinterpretation zum reparierenden „Mechaniker“.4 Bei einem emphatischen Krankheitsverständnis, angelehnt an die umfassende Gesundheitsbeschreibung der WHO – die Gesundheit auffasst als das vollkommene physische, psychische und soziale Wohlbefinden5 – wird der Arzt für alle Belange der menschlichen Lebenswelt zuständig oder aber jeder Beruf wird zu einem Hinter unserer Krankheitsvorstellung und unserem Krankheitsempfinden stehen anthropologische Grundannahmen, die sich auf unser Verhältnis zu Körper und Leib beziehen. Dieses Verhältnis macht reine, empirisch erhobene Daten erst zu interpretablen Größen im Handlungsfeld der Medizin: Blutwerte, DNA-Sequenzen oder histologische Befunde sind zunächst Daten neben anderen. Ihre Krankheitsrelevanz ergibt sich erst aus der Korrelation zu einem bestimmten Zustand des Menschen, den wir auch in Unkenntnis der Daten als Krankheit bezeichnen. Erst über die Krankheit selbst bewerten wir die Labordaten, nicht umgekehrt. Der Umkehrschluss ist nur aus der vorgängigen Erfahrung zulässig und lässt dann sogar eine Prädiktion zu, die zu einem präventiven Handeln am gesunden Menschen führen 2. Krankheit und ärztliches Handeln
Fragt man nun von der Arzt-Patient-Relation und dem
Handlungskontext der Beteiligten aus nach dem, was sie unter Krankheit verstehen, dann bezeichnet „Krankheit“ einen Zustand, den der betreffende Patient als Störung seines Wohlbefindens 4 Vgl. BAYLES, M. D. (1978): Physicians as Body Mechanics. In: J.W. Davis/B. Hofmaster/S. Shorten (eds.), Contemporary Issues in Biomedical Ethics, Clifton, NJ, 167-178. empfindet, und zwar als eine solche, die ihn veranlasst, beim Arzt um Hilfe und Heilung oder zumindest um Schmerzlinderung nachzusuchen.6 Die Dimension der Hilfs- und damit Behandlungsbedürftigkeit ist keineswegs nur eine Modifikation naturwissenschaftlich-empirischer Krankheitsbestimmung, vielmehr steht gerade sie für den Kranken im Mittelpunkt. Der Krankheitsbegriff bestimmt sowohl die Bewertung des subjektiven Zustandes durch den Patienten wie durch den Arzt: er steuert die Erwartungen des Patienten, reguliert das ärztliche Handeln. Somit formuliert er die normative Vorstellung, die die Anerkennung der Hilfsbedürftigkeit des Patienten und die vom Patienten ausgehende Aufforderung zum ärztlichen Handeln bestimmen. Aus zu interpretierenden natürlichen Vorgegebenheiten, dem Selbstempfinden des erkrankten Subjekts im gesellschaftlichen Kontext erwachsen ärztliche Aufgabe und Auftrag in Form von Diagnose, Heilung, Versteht man den Krankheitsbegriff als einen solchen Handlungsbegriff, der ein Sollen ausdrückt, dann kann er nicht aus der Natur einfach abgelesen werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein Rekurs auf die Natur im Blick auf den Krankheitsbegriff nicht möglich wäre. Im Gegenteil ist dieser Rekurs unverzichtbar. Doch erfolgt dieser Naturbezug nicht in gleicher Weise wie innerhalb der Naturwissenschaften. Vielmehr verhält sich der Mensch zu seiner Natur wertend. Im Arzt- Patient-Verhältnis ist dann zu bestimmen, was gemäß der individuellen Natur des Patienten für diesen zuträglich oder Die Zuträglichkeiten und Abträglichkeiten beziehen sich auf die natürlichen Voraussetzungen für ein gelingendes 5 "Health is a state of complete physical, mental and social well-being and not merely the absence of disease or infirmity.", WHO (1946): Constitution of the World Health Organization, 22 July 1946, Off. Rec. WHO 2, 100. 6 Vgl. ROTHSCHUH, K E (1972): Der Krankheitsbegriff. In: ders. (1975), Was ist Krankheit? Erscheinung, Erklärung, Sinngebung (Wege der Forschung CCCLXII), Darmstadt, 397-420 menschliches Leben. Genau diese können durch Krankheit beeinträchtigt und als solche zum Gegenstand ärztlichen Handelns werden.7 Da Gesundheit ein Gut, aber nicht das Gute ist, befasst sich der Arzt mit einem Teilbereich der Gelingensbedingungen, aber nicht mit dem Gelingen selbst, denn dafür trägt jeder eigenständig die Verantwortung. Weder der individuelle Lebensentwurf noch das völlige soziale Wohlbefinden können ernsthaft Gegenstand ärztlichen Handelns Der normative Charakter des Krankheitsbegriffs wird deutlich, wenn man nach der Rechtfertigung des ärztlichen Eingriffs in die physische Integrität eines Menschen fragt, die sich nicht aus sich selbst heraus ergibt. Ein solcher Eingriff kann erst dann legitimiert werden, wenn zum Patientenwillen eine von der Zielsetzung des ärztlichen Handelns geforderte Indikation tritt. Zu dieser Zielsetzung gehört unverzichtbar der Bezug auf die zu diagnostizierende, zu therapierende oder zu 3. Selbstbestimmung und Indikation
Die dargelegte Bindung ärztlichen Handelns an
Krankheitsbegriff und Indikation, die zum Patientenwillen hinzutritt, ist keineswegs unumstritten. Die mit den neuen Handlungsmöglichkeiten der modernen Medizin verbundenen Risiken und Gefahren – so wird vielfach diskutiert8 – seien nämlich auch dann berechenbar, wenn man alle Handlungsoptionen in der Medizin grundsätzlich zulassen würde, aber jedem Einzelnen aufgrund seines Rechts auf Selbstbestimmung die Entscheidung, ob er einen entsprechenden Eingriff will oder 7 Vgl. NORDENFELT, L (1987): On the nature of health. An action-theoretic approach. (Philosophy and Medicine 26), Dordrecht et al., 88. 8 Vgl. LANZERATH, D (1998): Prädiktive genetische Tests im Spannungsfeld von ärztlicher Indikation und informationeller Selbstbestimmung. In: Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik 3, 193-203, 198-199; BIRNBACHER, D (1997): Patientenautonomie und ärztliche Ethik am Beispiel der prädiktiven Diagnostik. In: Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik 2, 105-119 nicht, ganz selbst überließe. Die an die Autonomie des Patienten gebundene Zustimmung nach Aufklärung (informed consent) wäre dann unabhängig von grundsätzlichen Zielvorgaben das einzige Regulativ ärztlichen Handelns. Betrachtet man Freiwilligkeit und Selbstbestimmung als isolierte Kriterien für die Legitimation einer ärztlichen Handlung, dann stellt der Arzt naturwissenschaftlich erhobenes und gesichertes Wissen in Form technischen Handelns zur Verfügung und jedem Klienten muss es freigestellt sein, welche Behandlung er wünscht. Mit dieser Forderung wird jedoch die gesamte Last der Verantwortung auf den Einzelnen übertragen. Der Vorschlag erfordert, dass jeder Klient, der sich einem medizinischen Eingriff unterzieht, alle Details kennt und die Folgen des Eingriffs antizipieren kann. Diese Voraussetzungen sind jedoch fragwürdig. Bei Handlungen, die so tief in die Integrität von Leib und Leben eingreifen, können diese Verfahren nur dann verantwortbar praktiziert werden, wenn die Zielsetzungen ärztlichen Handelns grundsätzlich nicht zur Disposition stehen, denn die Bedürftigkeit stellt sich auch immer als eine Wehrlosigkeit dar, die die aktuelle Form der Selbstbestimmung eingrenzt. Dies impliziert selbstverständlich keine Rückkehr zum Paternalismus, sondern nur, dass das Kriterium der Autonomie durch die Zielvorgabe der Krankheitsbehandlung ergänzt werden muss und die Selbstbestimmung in diesem spezifischen Handlungsfeld nicht ins Beliebige gehen kann. B. Medizinische Machbarkeit und Medikalisierung unserer
Lebenswelt9

9 Dieser Teil ist hier nur sehr knapp gefasst und an anderer Stelle ausführlich behandelt: LANZERATH, D. (2000): Krankheit und ärztliches Handeln. Zur Funktion des Krankheitsbegriffs in der medizinischen Ethik, Freiburg i.Br., 78-85, 270-286. Während sich Medizin10 traditionell durch ein auf recht enge Ziele gerichtetes Handeln ihrer Akteure auszeichnet, lassen sich demgegenüber Naturwissenschaft und Technik – d.h. auch die Biotechnik – als prinzipiell zieloffen charakterisieren. Je mehr sich Medizin versteht und verstanden wird als Anbieterin biowissenschaftlicher und biotechnischer Methoden, desto eher wird sie als reine Dienstleistung wahrgenommen, die sich an der technischen Machbarkeit und am Kundenwunsch „Dienstleistungsmedizin“ werden die Verbesserung der „perfekten“ Gesundheitszustands („wellness“) u.a. diskutiert. Damit würde die Verbesserung der menschlichen Natur im Sinne einer Leistungssteigerung zu einem medizinischen Desiderat,12 d.h. zur Krankheitsbehandlung tritt das Enhancement. Es vollzieht sich auf diese Weise ein Wandel vom „Patienten“ zum „Kunden“. Ein solches „ärztliches“ Handeln würde dann marktgerecht über Angebot und Nachfrage geregelt und das bislang an die ärztliche Teleologie gebundene Arzt-Patient- Vertrauensverhältnis würde durch ein reines, individuelles Vertragsverhältnis ersetzt werden, das auch die Verbesserung der menschlichen Natur, also Enhancement zuließe.13 Das Grundproblem der Wahl der Mittel in der Medizin ist ja nicht neu, denn die Ambivalenz und prinzipielle Zieloffenheit der dem Arzt zur Verfügung stehenden Mittel war bereits 10 Vielfach wird die Medizin nicht mehr als eigenständige praktische Wissenschaft verstanden, sondern als eine angewandte Naturwissenschaft. Aber genauso wenig, wie sich die Geschichtswissenschaft als angewandte Sigelkunde versteht, sollte sich die Medizin über ihre Hilfsdisziplinen definieren. Vielmehr sind ihr spezifischer Gegenstandsbereich, ihre eigenen Methoden und ihre Zielsetzung in den Blick zu nehmen. 11 Vgl. CALLAHAN, D. et al. (1996): The Goals of Medicine. Setting Priorities. Special Supplement. Hastings Center Report 26 (November-December). 12 vgl. besonders SINSHEIMER, R.L. (1987): The Prospect of Designed Genetic Change, in: CHADWICK, R.F. (ed.): Desire and design: ethics, reproduction and genetic control, London et al., 136-146; SILVERS, A. (1994): „Defective“ agents: equality, difference and the tyranny of the normal, in: Journal of Social Philosophy, 25th Anniversary Special Issue, 154-175; WALTERS, L.; PALMER, J.G. (1997): The ethics of human gene therapy, New York; LANZERATH 2000; ENGELHARDT, H.T. JR. (1987): Gentherapie an menschlichen Keimbahnzellen: Kann und soll die ‘Schöne neue Welt’ verhindert werden?, in: BRAUN, V.; MIETH, D.; STEIGLEDER, K. (Hg.): Ethische und rechtliche Fragen der Gentechnologie und der Reproduktionsmedizin, München 1987, 255-262. 13 Vgl. LANZERATH 2000, 276. Gegenstand der hippokratischen und aristotelischen Schriften. Das Arzneimittel, das heilen soll, kann in anderer Dosierung zur schädlichen Droge oder zum tödlichen Gift werden. Doch hier wird eine andere Grenzziehung14 in Frage gestellt, nämlich, die, die dem Arzt bislang erlaubte, dasselbe Medikament bei der einen Person als Lifestyle-Präparat aufgrund einer fehlenden Indikation abzulehnen und es bei einer anderen als Heilmittel zu verabreichen, um eine Krankheit zu heilen.15 Die Gefahr, dass immer mehr Krankheiten erfunden werden (bspw. die Wechseljahre des Mannes), um die Berechtigung zu unterstreichen bestimmte Verfahren oder Medikamente im Handlungsfeld der Medizin zu etablieren, ist heute größer denn Wenn Eltern eines Mädchens, das auf der Basis statistischer „normalwüchsig“ bezeichnet werden kann, um eine Wachstumshormonbehandlung16 bitten, weil der Berufswunsch „Model“ eine bestimmte Idealgröße impliziert, dann ist zu diskutieren, ob es unabhängig von der Frage der vormundlichen Verantwortung der Eltern und unabhängig von der Frage der gesundheitlichen Risiken eines solchen Behandlungstyps sowie der tatsächlichen Behandlungseffekte Kriterien gibt, die eine solche Behandlung in Frage stellen.17 Hier ist die Überlegung mit einzubeziehen, ob kindliche oder elterliche Zukunftsängste – z.B. im Blick auf die Berufswahl – in dem hier behandelten 14 Vgl. hierzu LANZERATH 2000; SIEP, L. (1998): Natur als Norm? Zur Rekonstruktion eines normativen Naturbegriffs in der angewandten Ethik, in: DREYER, M.; FLEISCHHAUER, K. (Hg.): Natur und Person im ethischen Disput, Freiburg, 191-206 sowie SIEP, L. (1999): Bemerkungen zum Begriff der Natürlichkeit, in: Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik 4, 267-282. 15 Vgl. COLE-TURNER, R. (1998): Do means matter?, in: PARENS, E. (ed.): Enhancing human traits: ethical and social implications, Washington, (Hastings Center studies in ethics), 151-161, 160: „the same technology applied to different persons with different capabilities will in fact have similar but significantly different effects, and we must learn to understand as fully as possible the differences between persons and between the ways in which the same technology might affect them“. 16 Vgl. RUNKEL, TH./RÜNGER, M./FUCHS, M./LANZERATH, D./HAVERKAMP, F., Wachstumshormontherapie bei Kindern ohne Wachstumshormonmangel: Therapie – Enhancemant – Futile Care, in: Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik (10) 2005, 355-376. 17 Die Bedeutung der Relation von Körpergröße und Lebensgestaltung ist ja keineswegs abwegig, wenn man empirische Untersuchungen zur Grundlage nimmt, die eine Korrelation zwischen Körpergröße und beruflichem Erfolg messbar machen. Kontext auf ein einziges Moment physischer Dispositionen reduziert werden, das nicht oder nur sekundär mit dem eigentlichen psychosozialen Problem verbunden ist, und damit eine Behandlung erfährt, die hinsichtlich des Mitteleinsatzes Es soll an dieser Stelle keineswegs bestritten werden, dass diese an die Medizin herangetragenen Probleme ernst zu nehmen sind. Ob die Lösung aber in jedem Fall der Medizin obliegt und ob die angebotenen Mittel die adäquaten sind, muss hinterfragt Damit ist aber noch nicht geklärt, ob sich außerhalb der Medizin der Wunsch nach Enhancement einreiht in akzeptierte Leistungssteigerungen oder Verbesserungen der menschlichen Natur, wie wir sie auch bspw. bei Erziehungs- und Bildungskonzepten verfolgen. Reiht sich das Verlangen nach der Anwendung von Anthropotechniken nicht ganz allgemein ein, in C. Anthropotechniken in Medizin und Gesellschaft20

Der Gedanke wissenschaftliches, biowissenschaftliches und medizinisches Wissen zur Überschreitung natürlicher Grenzen und menschlichen Leistungssteigerung nutzen zu wollen, ist ja nicht neu. Francis Bacon wollte die viel zitierte Macht des Wissens, gerade des naturwissenschaftlichen Wissens, für praktische Zwecke einsetzen (Novum Organon 1620). In der 18 In diesem Zusammenhang ist auch zu diskutieren, inwieweit eine ästhetische Korrektur zwar Benachteiligung und Leid mildern könnte, damit aber zugleich durch einen solchen Eingriff jene ästhetischen Wertvorstellungen und Stereotype bestärkt werden, die ursächlich für diese Benachteiligung und dieses Leid sind (DAVIS (1998); LITTLE (1998)). 19 Vergleiche z.B. zur Geschichte der kosmetischen Chirurgie: GILMAN, S.L. (1999): Making the Body Beautiful. A Cultural History of Aesthetic Surgery, Princeton. 20 Vgl. hierzu ausführlicher LANZERATH, D. (2002): Enhancement: Form der Vervollkommnung des Menschen durch Medikalisierung der Lebenswelt?, in: Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik 7, Berlin, Heidelberg, New York 319-336; FUCHS, M, LANZERATH, D. et al. Enhancement. Die ethische Diskussion über biomedizinische Verbesserungen des Menschen. drze-Sachstandsberichte 1, Bonn (mit ausführlichem Literaturverzeichnis). Utopia des „Neu-Atlantis“ soll mit Hilfe der neuen Wissenschaft eine neue, bessere Gesellschaft geformt werden. Knapp zwanzig Jahre später (1637) ist es Descartes, der das Thema aufwirft. Im selben Kapitel des Discours de la méthode, in dem er den Menschen als „maîtres et possesseurs de la nature“ („Herrn und Besitzer der Natur“) charakterisiert, schreibt er der Medizin die Aufgabe zu „das erste Gut und die Grundlage aller anderen Güter des Lebens“ zu erhalten, nämlich die „Gesundheit“. Aber darüber hinaus sei die Medizin der Ort, wo man suchen müsse, um den Menschen „ganz allgemein weiser und geschickter“ zu machen, ja ihn vielleicht sogar vor Altersschwäche zu bewahren. Also ein früher Beitrag zur Die Frage nach dem Einsatz von Anthropotechniken geht von einer medizinethischen Frage über in eine Frage nach unserer Idee vom Humanum selbst. Die Verwirklichung des menschlichen Lebens in der Form, dass der Mensch immer wieder über sich hinaus wächst, gehört unmittelbar zum Wesen des Menschen. Doch so alt die ständigen Grenzüberschreitungen in Lebensentwurf und Selbstgestaltung sind, so alt sind auch die begleitenden Diskussionen darüber, ob und welche Grenzen den Grenzüberschreitungen gesetzt werden müssen. Die Beantwortung der Frage nach solchen Grenzen ist nicht loszulösen von der Frage nach den Zielen gelingenden Lebens. Denn das Streben, diese Ziele zu erreichen, liefert den Rahmen, in dem sich die Da wir unsere eigene Natur zur Gestaltung und Vervollkommnung vorfinden, muss man nicht diversen historischen Utopie- Vorstellungen folgen oder Nietzsches Idee vom Übermenschen anhängen, wenn man über die Vervollkommnung des Menschen nachdenkt. In verschiedenen abendländischen Traditionen wird das Gelingen gleichgesetzt mit dem Streben nach einer bestimmten Form der „Vollkommenheit“.21 Im Rahmen der Möglichkeitsbedingungen seiner Natur macht sich der Mensch zu dem, was er ist: ein sich selbst übersteigendes, d.h. transzendierendes Wesen. Da die Vollkommenheit, das vollkommene Glück, der Zustand, an dem es an nichts fehlt, ideale Endzustände sind, vollzieht sich der Weg dorthin immer über reale Teilziele: Verbesserung und Vervollkommnung der physischen und psychischen bzw. mentalen Fähigkeiten und Eigenschaften. Das Ziel der ethischen Fragestellung liegt dann darin, festzustellen, wie die Ziele im einzelnen zu bewerten sind und welche Mittel hinsichtlich des Vollzugs der Selbstvervollkommnung nach eigenem Entwurf angeraten sind, um diese Ziele zu verfolgen. Da zum Entwurf auch das Scheitern- Können, das Sich-im-Entwerfen-Verlieren gehört, ist der Einsatz von Anthropotechniken daraufhin zu befragen, ob sie mehr zum Gelingen oder mehr zum Scheitern beitragen, ob sie das „Projekt des Humanum“ beschleunigen oder eher begraben. Wenden wir uns zunächst den gesellschaftlichen 1. Anthropotechniken als Problem kollektiver Verantwortung22

Mit der auf die Gesellschaftsform bezogenen Frage nach der
Rechtfertigbarkeit oder der Ablehnung von Anthropotechniken und ihrer Ziele sind Probleme hinsichtlich unsere intersubjektiv geteilten Wertvorstellungen oder Tugenden wie Gerechtigkeit und Solidarität angesprochen. Wie werden in einer Solidargemeinschaft individuelle Bedürfnisse, 21 Diese Vollkommenheit kann in der Erreichung der Eudaimonia liegen (Aristoteles), in der Orientierung auf Gott hin (Thomas von Aquin) oder verbunden sein dem Bemühen der Vernunft nach Selbstverpflichtung (Kant). Vgl. hierzu ausführlich PASSMORE, J. (1975): Der vollkommene Mensch. Eine Idee im Wandel von drei Jahrtausenden, Stuttgart (Engl. Orig.: The Perfectibility of Man, London 1970). 22 Für die Erarbeitung dieses Abschnitts verdanke ich viele wertvolle Hinweise Ingo Hillebrand und seinen Ausführungen im Sachstandsbericht des Deutschen Referenzzentrums für Ethik in den Biowissenschaften „Enhancement“, Bonn 2002. Unterschiede, Ungleichheiten, Gesundheitsverluste sowie a. Enhancement und die Ökonomie der Gesundheitssysteme

Auf diesem Hintergrund gilt als eine Schlüsselfrage in der
gesundheitsökonomischen Diskussion zu Enhancement und Anthropotechniken, wie sie derzeit vor allem in den USA geführt wird, die, ob und inwieweit die Unterscheidung zwischen „ärztlicher Behandlung“ („Treatment“) einerseits und „Enhancement“ andererseits als Grenzmarkierung gerechter, gerechtfertigter und entsprechend zu erfüllender Ansprüche gegenüber den Trägern des Gesundheitswesen aufzufassen sei.23 Ausgangspunkt der Überlegungen sind egalitäre Konzeptionen von Medizin und Gesundheitsfürsorge als Instrumente zur Kompensation natürlicher Ungleichheiten, die sich individuell negativ auswirken. Im Falle einer krankheitsbedingten Abweichung von den psychophysischen Normalfunktionen des Menschen soll eine Chancengleichheit gewährt werden. Dabei wird auf den Krankheitsbegriff von C. Boorse zurückgegriffen,24 der unter Krankheit eine „biologische Dysfunktion“ im Sinne einer „Abweichung von einer artspezifischen Normalfunktion“ versteht, die sich nach den Ansprüchen der Umwelt an den Organismus richtet.25 Daran anknüpfend und die Ressourcenknappheit im Gesundheitssystem berücksichtigend wird von Norman Daniels und James Sabin vorgeschlagen, nur diejenigen medizinischen Interventionen zu gewährleisten, die für die Wiederherstellung oder den Erhalt der organismischen Normalfunktionen notwendig sind. Gehen medizinische Eingriffe darüber hinaus und wird auf eine hinsichtlich der Normalfunktion nicht mehr relevante Verbesserung der menschlichen Natur abgezielt, dann sollten hierfür im 23 Ich selbst verwende den Ausdruck „Behandlung“ hingegen als neutralen Oberbegriff für Therapie, Diagnose, Prävention, Palliation und Enhancement. 24 Vgl. BOORSE, C. (1977): Health as a theoretical concept, in: Philosophy of Science, 44, 542-573; BOORSE, C. (1997): A rebuttal on health, in: HUMBER, J.M.; ALMEDER, R.F. (eds.): What is disease?, Totowa, NJ, 1-134, 6-16. solidargemeinschaftlichen Gesundheitssystem keine finanziellen Ob diese Grenze zwischen Treatment und Enhancement jedoch tragfähig ist und verbindlich sein kann, wird in der Diskussion in Zweifel gezogen. Denn die Berufung auf einen biologisch begründeten Normalitätsbegriff sowie der Ausschluss von Behandlungen psychophysischer Beeinträchtigungen, die nicht ohne weiteres auf negative Abweichungen von den jeweiligen Normalfunktionen rückführbar sind, können als ungerecht empfunden werden. Versteht man zudem den Gerechtigkeitsbegriff nicht egalitär, dann ist auch zu klären, ob nicht auch innerhalb des Normbereichs liegende Varianzen zu behandeln sind, wenn diese für die Betroffenen zu Die normative Tragweite der Unterscheidung zwischen „Treatment“ und „Enhancement“ wird auch jenseits der unmittelbar die Gerechtigkeit betreffenden Überlegungen kritisiert, wenn sie sich nicht mit einer etablierten Praxis innerhalb des öffentlichen Gesundheitssystems deckt. Denn auch gegenwärtig gewährleisten verschiedene Gesundheitssysteme Behandlungsformen, die über die Wiederherstellung oder Bewahrung einer psychophysischen Normalfunktion hinausgehen. Prominentes Beispiel hierfür ist der Schwangerschaftsabbruch. Umgekehrt werden Behandlungen aufgrund der finanziellen Anspannung im Gesundheitssystem nicht abgerechnet, obwohl sie deutlich unter die Begriffe Diagnose, Therapie oder Prävention 25 Vgl. hierzu ausführlich LANZERATH 2000, 117-125. 26 Vgl. DANIELS, N. (1985): Just health care, New York; DANIELS, N.; WINKLER, D. (2000): From chance to choice: genetics and justice, New York; DANIELS, N. (2000): Normal functioning and the treatment-enhancement distinction, in: Cambridge Quarterly of Healthcare Ethics, 9, 309-322; SABIN, J.E.; DANIELS, N. (1994): Determing "medical necessity" in mental health practice: a study of clinical reasoning and a proposal for insurance policy, in: The Hastings Center Report, 24, 6, 5-13. Dies sagt jedoch nichts darüber aus, ob eine Gesellschaft prinzipiell einer solchen Ausweitung der Gesundheitsversorgung nicht doch zustimmen könnte, und es wird damit auch nicht bestritten, dass Verbesserungen der menschlichen Natur über ihre Normalfunktion hinaus durchaus wünschenswert sein könnten - unabhängig von einer solidargemeinschaftlichen Finanzierung. fallen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn einem hohen Aufwand von Ressourcen ein nur geringfügiger Nutzen entgegensteht28 oder die finanziellen Belastungen als zumutbar gelten. Eine Debatte über diese Probleme wurde bspw. geführt, als es darum ging, Infertilität als Krankheit anzuerkennen und die künstliche Befruchtung (IVF) als Infertilitätstherapie kassenärztlich abzurechnen. Hier wird deutlich, dass auch dann, wenn der Boorse‘sche Krankheitsbegriff auf den ersten Blick als im Gesundheitssystem gut operationalisierbar scheint, er Probleme macht bei der Definition des „Normalen“ und subjektive sowie soziale Aspekte des Krankheitsbegriffs nicht Gleichwohl können auch nicht solidargemeinschaftlich finanzierte Maßnahmen dem Gesundheitssystem zugute kommen. Und hier wird das Dilemma noch größer: Wenn die medizinische Normalbehandlung immer mehr mit Mittelknappheit zu kämpfen hat, kommen jedem Krankenhausträger die außergewöhnlichen Maßnahmen entgegen, die zwar nicht jedem solidargemeinschaftlich finanziert zur Verfügung stehen, die aber einen ökonomischen Gewinn abwerfen, der hilft, den „Normalbereich“ besser auszustatten. Dies führt freilich jeden Krankenhausträger in b. Enhancement und kompetitive Fairness
Auch wenn Anthropotechniken es ermöglichen würden, jene von Natur aus gegebenen psychophysischen Benachteiligungen zu kompensieren, die sich gesellschaftlich für den Einzelnen negativ auswirken, so könnten sie aber gleichzeitig die Möglichkeit zu Vorteilsnahmen im gesellschaftlichen Wettbewerb 27 Ein entsprechendes Alternativmodell, das den Health Care Services eine umfassendere Rolle zuspricht, wird von Sen entwickelt. Vgl. SEN, A. (1990): Justice: means versus freedoms, in: Philosophy and Public Affairs 19, 111-121; SEN, A. (1992): Inequality reexamined, Cambridge. 28 Vgl. BROCK 1998. 29 Vgl. dazu ausführlich LANZERATH 2000, 195ff. eröffnen. Damit stellt sich die Frage nach der Fairness innerhalb der Gesellschaft. Als Kriterien stehen dabei im Mittelpunkt der Respekt vor der Würde des Einzelnen und die kollektive Pflicht zur Reduktion sozialer Konflikte.30 Liberalistisch orientierte Modelle votieren für einen weitgehend offenen Zugang zu denjenen Anthropotechniken, die menschliche Eigenschaften und Fähigkeiten verbessern. Einschränkungen des Zugangs wären nur dann zu rechtfertigen, wenn aufgrund von Anthropotechniken eine massive Schädigung anderer zu erwarten ist.31 Demgegenüber befürworten egalitär orientierte Modelle vor allem die Gewährleistung solcher Zugangsmöglichkeiten, die sicherstellen, dass psychophysische und sozioökonomische Ungleichheiten möglichst aufgehoben werden können – etwa vergleichbar mit Erziehungs- oder Bildungskonzepten, zu denen alle den gleichen Zugang haben sollten.32 Doch selbst wenn es uns gelänge, unsere Gedächtnisleistungen mittels Biotechnik zu steigern oder unser Längenwachstum erheblich zu verbessern, gäbe es immer noch Unterschiede und nur verrückte Proportionen. Es kann sogar das Gegenteil geschehen, dass nämlich Ungleichheiten nicht ausgeglichen, sondern vergrößert werden.33 Sicherlich ist die Grenze zwischen Heilbehandlung und Anthropotechnik hilfreich für die Frage nach den Grenzen des Finanzierbaren und des Zulässigen, doch bewahrt sie uns nicht vor Güter- oder Übelabwägungen in einzelnen Handlungskontexten. 30 Vgl. WALTERS in: WALTERS, PALMER 1997, 132. 31 Vgl. WALTERS, PALMER 1997; Eine liberalistische Position wird bspw. von Nozick vertreten. Vgl. NOZICK, R. (1974): Anarchy, state and utopia, New York. 32 Zur Unterscheidung der Modelle siehe: WALTERS, PALMER 1997. 33 Vgl. KAHN, A. (2000): Et l‘homme dans tout ça?, Paris, 259. Doch muss die Inanspruchnahme von Anthropotechniken nicht ausschließlich den Weg zu Vorteilen hinsichtlich des gesellschaftlichen Wettbewerbs bereiten. So kann z.B. eine Steigerung der Konzentrationsfähigkeit zwar auch einen Vorteil im gesellschaftlichen Vergleich bedeuten, aber gleichzeitig – so D. Brock – kann sie zu einem erheblichen intrinsischen Nutzen führen, z.B. der Zunahme intellektueller Freude bei der Lektüre eines anspruchsvollen Buchs oder beim Schauen eines guten Films. In einem solchen Fall den Zugang zu Anthropotechniken zu limitieren, sei dann kaum noch rechtfertigbar. Eine wesentlich an der Vermeidung sozioökonomischer Ungleichgewichte orientierte Begrenzung von Enhancement beinhalte daher stets die Gefahr, auch die Möglichkeit der Erfüllung intrinsischer Werte zu verhindern; vgl. hierzu: BROCK 1998, 60-61; hierzu auch FUCHS, M. (2001): Die Natürlichkeit unserer intellektuellen Anlagen. Zur Debatte um ihre gentechnische Verbesserung, in: Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik, 6, 107-122. Über Fragen von Gerechtigkeit und Solidarität in der Gesellschaft hinaus, ist mit der Anwendung von Anthropotechniken das Problem der Grenzen individuellen Selbstgestaltung angesprochen – ein Aspekt, der sehr grundlegende Fragen unseres Menschseins aufwirft. 2. Anthropotechniken als Problem des individuellen Selbstentwurfs

Es kann weniger um die grundsätzliche Gestaltung unserer eigenen Natur gehen – denn wie sollten wir anders ein gelingendes Leben führen als in Gestaltung unserer Natur – als vielmehr um die Frage, ob es eine Grenze gibt zwischen Selbstgestaltung und etwas, was man eher als „Selbstmanipulation“ bezeichnen müsste. a. Die Verantwortung des Menschen für sich selbst: Zwischen
Gestaltung und Verfremdung

In deutlich stärkerem Ausmaß als in früheren Jahrhunderten kann sich das aktiv handelnde Subjekt der Moderne und Postmoderne selbst zum Gegenstand seines eigenen Handelns machen. Der Mensch plant sich selbst und entdeckt sich als operabel. Der Theologe und Jesuitenpater Karl Rahner hat bereits 1966 von „biologischen und psychologischen (soziologischen und politischen) Werkhallen der Hominisierung“ gesprochen;34 Peter Sloterdijk spricht von den Anwendungen von „Anthropotechniken“ für einen „Menschenpark“ als Maßnahme zur Vollendung des 34 Vgl. RAHNER, K. (1967): Schriften zur Theologie, Bd. VIII, Einsiedeln, Zürich, Köln, 286-321; sowie RAHNER, K. (1966): Experiment Mensch. Theologisches über die Selbstmanipulation des Menschen, in: ROMBACH, H. (Hg.): Die Frage nach dem Menschen: Aufriß einer philosophischen Anthropologie, Festschrift für Max Müller zum 60. Geburtstag, München, 45-69. Humanismusprojekts – eine Vollendung, die den Geisteswissenschaften versagt geblieben sei.35 Einzelne Formen des biomedizinischen Enhancements können möglicherweise menschliches Erleben und Verhalten in einer Weise verändern, die zugleich Eigentlichkeit und Natürlichkeit der individuellen Person, d.h. die Persönlichkeit eines Menschen erheblich beeinflussen.36 Die Anwendung von Psychopharmaka wird deshalb von einer sowohl in der Psychiatrie als auch in der Gesellschaft geführten Diskussion darüber begleitet, in welchen Fällen derartige Medikamente persönlichkeitsverändernde Wirkung therapeutisch, ethisch und So wird diskutiert, ob bei hyperaktiven Kindern immer Ritalin die richtige Antwort ist oder ob es nicht den Schulkonzepten an Flexibilität mangelt, um den Drang besonders aktiver Kinder In der Diskusssion um die Anwendung von Antidepressiva auf Fluoxetinbasis wie Fluctin oder Prozac wird besonders in den USA die Befürchtung zum Ausdruck gebracht, dass immer mehr Menschen mit Prozac behandelt werden bzw. sich selbst behandeln, die nicht krank sind, sondern Schwierigkeiten mit ihrem Lebensentwurf haben und an Entfremdung leiden.38 35 SLOTERDIJK, P. (1999): Regeln für den Menschenpark. Ein Antwortschreiben zu Heideggers Brief über den Humanismus. Frankfurt a.M. 36 ELLIOTT, C. (1998a): Tyranny of happiness: ethics and cosmetic psychopharmacology, in: PARENS, E. (ed.): Enhancing human traits: ethical and social implications, Washington, (Hastings Center studies in ethics), 177-188; ELLIOTT, C. (1998b): What’s wrong with enhancement technologies?, in: CHIPS Public Lecture, University of Minnesota, February 26, Online-Version unter: http://www.gene.ucl.ac.uk/bioethics/writings/Elliott.html und PARENS 1998. 37 Vgl. SCHATZBERG,A.F. (2000): Pros and cons of Prozac and its relatives: editorial, in: The American Journal of Psychiatry, 157, 3, 323-325; BENDER, K.J. (2000): FDA Advisory Committee recommends Prozac for PMDD, in: Psychiatric Times, XVII, 1. Diese Diskussion ist in den USA vor allem durch das Buch „Listening to Prozac“ von Peter D. Kramer (1997/31993) angeregt worden. 38 Die medizinisch indizierte Verwendung von Psychopharmaka kann zwar einerseits zu einer wünschenswerten Wiederherstellung einer pathologisch überdeckten „eigentlichen Persönlichkeit“ oder einer weiteren Persönlichkeitsentwicklung beitragen, andererseits werden jedoch Fälle diskutiert, bei denen es zu einer starken Verformung des eigentlichen Selbst kommt. Diese Verformung kann zum Verlust der personalen Identität führen und die Wahrnehmung seinerselbst als selbstverantwortliches Subjekt erheblich einschränken. Vgl. ELLIOTT, C. (2000): Pursued by happiness and beaten senseless: Prozac and the American Dream, in: The Hastings Center Report, 30, 2, 7-12, 7-8.; siehe auch FREEDMAN 1998, 137; FUKUYAMA, F. (1999): Der programmierte Auf der Ebene des Körpers lässt sich Vergleichbares für Bereiche der Sportmedizin sagen. Auch wenn Doping primär unter den Aspekten der sportlichen Fairness und den gesundheitlichen Risiken für die Athleten diskutiert wird, so ist aus ethischer Sicht auch die Frage nach der Rolle bzw. den Rollenkonflikten des Arztes zu stellen sowie die Frage nach der Eigentlichkeit und der Authentizität der sportlichen Leistung.39 b. Authentische Lebensgestaltung
Die Frage nach der „Eigentlichkeit“ der Leistung, stellt sich nicht nur bei der Anwendung von Anthropotechniken im Sport. Vielmehr stellt sich generell die Frage, als wie authentisch wir unsere Lebensgestaltung wahrnehmen, wenn wesentliche Teile auf anthropotechnische Manipulationen zurückzuführen sind.40 Dies ist nicht nur eine Frage der Bewertbarkeit einer Leistung von außen, sondern auch eine Frage der Selbstwahrnehmung der Die individuelle Antwort hierauf geht aber gleichzeitig auch über das Individuelle hinaus. Wenn es hinsichtlich des gelingenden Lebens darum geht, genau dasjenige Leben zu führen, auf das ich ohne Bedauern – oder realistischerweise allenfalls mit punktuellem Bedauern – zurückblicken kann, dann stellt sich die Frage, ob diesbezüglich eine bestimmte Lebensweise vorbildlich, ja sogar allgemein verbindlich42 sein könnte. Wenn wir Menschen ein normativ konstituiertes Selbstbild haben, zu Unmensch, in: Süddeutsche Zeitung, 55, 180, o.S.; DEGRAZIA, D. (2000): Prozac, enhancement and self-creation, in: The Hastings Center Report, 30, 2, 34-40, 35-36; EDWARDS, J.C. (2000): Passion, Activity, and „The Care of the Self“, in: The Hastings Center Report, 30, 2, 31-32. 39 Da die Grenzen zwischen Prävention, Therapie, Substitution und Doping jedoch vielfach fließend sind, muss der Arzt die individuelle sportliche Leistungsfähigkeit und damit das Verhältnis von Natürlichkeit, Authentizität und Eigentlichkeit der Leistung zur Künstlichkeit bei der Wahl der Mittel im Blick behalten. Vgl. HOLLMANN, W. (1989): Ethische Gefahren im Hochleistungssport – Reflexionen aus sportmedizinischer Sicht, in: ALLMER, H.; SCHULZ, N. (Hg.): Sport und Ethik: Grundpositionen (Brennpunkte der Sportwissenschaft), Sankt Augustin, 72-83; LANZERATH 2000, 83, 238. 40 BROCK 1998 und JUENGST; E.T. (1998): What does enhancement mean?, in: Parens, E. (ed.): Enhancing human traits: ethical and social implications, Washington, (Hastings Center studies in ethics), 29-47. 41 COLE-TURNER 1998. 42 Vgl. HABERMAS, J. (2001): Die Zukunft der menschlichen Natur. Auf dem Weg zu einer liberalen Eugenik, Frankfurt a.M., 13. dem es gehört, voneinander solidarische Verantwortung und füreinander gleichen Respekt erwarten zu können,43 dann kann eine Gesellschaft Mittel bereithalten, deren Adäquatheit für einen Selbstentwurf und -vollzug zumindest zweifelhaft c. Moralischer Status der menschlichen Kontingenz
Das Streben, Unberechenbares in Berechenbares und damit Gestaltbares umzuwandeln, wird nicht ausschließlich als positiv bewertet. Vielmehr können die Fragilität des Menschen und der Widerstand, den die menschliche Natur dem Handelnden entgegensetzt, auch als Chance verstanden und als Wert auf- gefasst werden. Die Wertschätzung dieser Fragilität geschieht genau dann, wenn sie nicht auf ein von Natur aus vorgegebenes Schicksal reduziert wird, dem es sich zu unterwerfen gilt, sondern wenn sie als Chance für den Lebensentwurf und die damit verbundene Sinnstiftung verstanden wird.44 Hieraus ergibt sich dann die normativ und anthropologisch tiefgreifende Frage, ob sich der Mensch durch die Nutzung von auf Enhancement ausgerichteten Anthropotechniken, die seine Wesensnatur verändern und seinen Selbstvollzug gefährden, nicht in einen Selbstwiderspruch verwickelt.45 Das Bewusstsein unserer Verwundbarkeit und die Erfahrbarkeit des körperlichen Widerstands können eine enorme Bedeutung für unsere moralische Identität und unsere Selbstgestaltung annehmen.46 So stellt J. 43 Vgl. HABERMAS 2001, 32 44 Vgl. hierzu auch die sinnstiftende Bedeutung von „Krankheit“ im Lebensentwurf, s. LANZERATH 2000, 204-210. Damit steht die diskutierte genetische Selbsttranszendierung in deutlicher Spannung zu der „vermittelten Unmittelbarkeit“,44 die nach H. Plessner das Kennzeichen der conditio humana ist. 45 Doch es ist anzunehmen, dass eine gesellschaftliche Akzeptanz von Techniken auch in Zukunft kaum schwinden wird, „solange nur die Technisierung der menschlichen Natur medizinisch mit der Erwartung eines gesünderen und längeren Lebens begründet werden kann. Der Wunsch nach autonomer Lebensführung verbindet sich stets mit den kollektiven Zielen von Gesundheit und Lebensverlängerung.“ (HABERMAS 2001, 48); siehe auch RAHNER 1966, 56. 46 Entsprechende Argumentationsfiguren findet man von Platon, über Aristoteles, die Stoiker und Maimonides bis zu Levinas. Vgl. hierzu bes. MCKENNY, G.P. (1997): To relieve the human condition, Albany, N.Y.; MCKENNY, G.P. (1998): Enhancements and the ethical significance of vulnerability, in: PARENS, E. (ed.): Enhancing human traits: ethical and social implications, Washington, (Hastings Center studies in ethics), 222- Habermas fest, dass eine bestimmte Form von Naturwüchsigkeit das Bedingungsgefüge darstellt, unter dem wir uns als „ungeteilte Autoren unserer Lebensgeschichte“47 verstehen und in dessen Rahmen wir uns gegenseitig als autonom handelnde Personen anerkennen. Wenn eine bestimmte Form der Naturwüchsigkeit, Kontingenz und Varianz zu unserer Wesensnatur gehört, käme zumindest der vollständige Verlust dieser Naturwüchsigkeit und Kontingenz einer Selbstinstrumentalisierung der Gattungsnatur gleich.48 Wenn der Mensch mit seiner Natur, zu der er sich verhalten muss und in die er deshalb diagnostisch und therapeutisch eingreifen kann, zugleich unaufhebbar identisch ist, sind der Möglichkeit der Intervention nicht nur Räume eröffnet, sondern im Blick auf die Wahrung der dem Menschen eigenen Identität D. Schlussbemerkung

Mit diesen Ausführungen soll folgendes festgehalten sein: Ein
Krankheitsbegriff, der sich nicht nur auf das biologisch Dysfunktionale bezieht, sondern sich am erkrankten Subjekt und Arzt-Patient-Verhältnis orientiert, kann das Feld der Medizin und des ärztlichen Handelns strukturieren und Medizin und Anthropotechniken distinkt halten. Dabei erweist sich der Arzt als jene Instanz, die dem um Selbstauslegung bemühten Kranken nicht nur im engeren Sinne therapeutische, sondern auch – gegen technizistische Verkürzungen – hermeneutische Hilfestellung gibt. Doch es gibt jetzt schon Erweiterungen an den Rändern der Medizin und ihrer Handlungsfelder, die 237; hierzu auch PARENS, E. (1995): The goodness of fragility: on the prospect of genetic technologies aimed at the enhancement of human capacities, in: Kennedy Institute of Ethics Journal, 5, 2, 141-153. 47 Vgl. HABERMAS 2001, 77. 48 Vgl. HABERMAS 2001, 114ff. Das Ende der menschlichen Natur wäre sicherlich darin vorstellbar – so Rahner –, dass sie sich „biologisch zurückkreuzt auf die Stufe einer technisch intelligenten und selbstdomestizierten Australopithekusherde oder eines Insektenstaates ohne den Schmerz der Transzendenz“ Vgl. LANZERATH, D. (1998): Natürlichkeit der Person und mechanistisches Weltbild, in: FLEISCHHAUER, K.; DREYER, M. (Hg.): Natur und Person im ethischen Disput, Freiburg i.Br., 81-104. zumindest Auflösungserscheinungen erahnen lassen. Wenn Anthropotechniken zu einem festen Bestandteil der Medizin werden sollten, wird der Ärztestand nicht mehr derselbe sein, genauso wenig wie das Arzt-Patient-Verhältnis. Es bleibt zu fragen, ob die Gesellschaft ein Interesse an einer derartigen Rolle des Arztes als Serviceleister in einem Marktmodell hat, und wie sich diese Rolle zur Garantenstellung des Arztes verhält. (Dieser Wandel führt neben den ethischen Problemen zu berufsrechtlichen und haftungsrechtlichen sowie ausbildungsstrategischen Fragestellungen. Wenn die Medizin mehr zur Anthropotechnik werden sollte, wird auch die Für ein solidargemeinschaftlich orientiertes Gesundheitssystem ist die Grenze zwischen Medizin und Anthropotechnik, zwischen Heilbehandlung und Enhancement sicherlich wertvoll. Doch ist der Einzelfall nicht immer klar einzuordnen. Gesundheitsökonomische Zwänge mögen sogar dazu führen, dass man auf diese Ränder aus pragmatischen Gründen gar nicht verzichten kann, wenn der Kernbereich unterfinanziert, aber unverzichtbar ist. (Aber etablierte Missstände sind freilich Doch unabhängig von der Abgrenzung der Medizin zur Anthropotechnik und Kriterien solidargemeinschaftlicher Finanzierung ist die Auseinandersetzung mit den Mitteln und Zielen von Anthropotechniken einmal mehr Anlass über die Bedingungen des Menschseins, die normative Bedeutung menschlicher Kontingenz und Fragilität nachzudenken. Diese Überlegungen bilden einen Rahmen für eine Güterabwägung hinsichtlich möglicher Anwendungen von Anthropotechniken: In Bezug auf die Ziele von Anthropotechniken wird die Frage aufgeworfen: Wie ist das konkrete Ziel zu bewerten, das mit einer Anthropotechnik verfolgt wird (bspw. die Steigerung der Gedächtnisleistung)? Fördert sie auf der kollektiven Seite die Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft oder schaden sie? Verhelfen sie positiv über Ungleichheiten hinweg oder schaffen sie nicht vielmehr neue? Auf der individuellen Seite ist zu fragen, wieviele artifizielle Eingriffe wir uns leisten um unsere Leistungen noch als authentische anzusehen? Gefragt werden muss auch nach dem Einfluss der Anthropotechniken auf die Natürlichkeit des Menschen: Wann ist der Mensch noch ein Mensch, wieviel Künstlichkeit und Prothetik ist wünschenswert und verkraftbar, aber wann ist er dem Cyborg, dem Kybernetischen Organismus näher als dem Homo sapiens sapiens? Wenn man bei der Beurteilung des Ziels einer Anthropotechnik zu einer positiven Antwort gekommen ist, dann stellt sich jedoch immer noch die Frage nach der Angemessenheit der Mittel:
Ist das Mittel der Anthropotechnik überhaupt adäquat, um das anvisierte Ziel zu erreichen? Sind es möglicherweise andere Konzepte, die hier eher zum Ziel führen (bspw. veränderte Erziehungsstruktutren oder Schulkonzepte statt Ritalin bei ADHS)? Wie irreversibel ist der Eingriff? Welche Risiken birgt ein Eingriff? Das Risiko eines Eingriffs in die Integrität von Leib und Körper ist bei einer Maßnahme, die nicht therapeutisch begründet ist, völlig anders zu bewerten, als wenn es um die Gesundheit, um Leib und Leben geht. Einmal mehr erweist sich die Schwelle zwischen medizinisch Machbarem und medizinisch Verantwortbarem, zwischen Selbstgestaltung und Selbstverlust als schwer zu definieren. Zweifelsohne wird sie ständig verschoben. Aber gibt es einen unverrückbaren Wesenskern, vor dem die Anwendung von Anthropotechniken in individueller und kollektiver Verantwortung „zurückschrecken“ muss? Kann dann der Einsatz von Anthropotechniken als eine Behandlung verstanden werden, die zwar über Therapie hinausgeht, die aber mal Gestaltung, mal Manipulation sein kann? Nur im konkreten Handlungsfeld, in der unmittelbaren Anwendung lässt sich ausmachen, ob Anthropotechniken mehr zum Gelingen oder mehr zum Scheitern des Lebensentwurfs beitragen. Die derzeit bereit gestellten Mittel sind nur der Beginn einer neuen Entwicklung. Doping, Neuroenhancement, Genenhancement werden Medizin, Ethik und Gesellschaft in Zukunft noch stärker beschäftigen. Der Mensch könnte eine neue Form einer „zweiten Natur“ annehmen eine Art „zweite Gesundheit“, eine „anthropotechnische Gesundheit“. Die Fragen, die sich dabei stellen, sind im Wesentlichen ganz andere als die, wer dies denn bezahlen soll.

Source: http://life-care.hss.shizuoka.ac.jp/kusuri/news/20070915/01.pdf

Microsoft word - cav ta 14-2010 mcnew

IN THE ARMED FORCES TRIBUNAL REGIONAL BENCH, GUWAHATI. T.A. NO. 14 OF 2010 (Arising out of Writ Petition (C) No. 1911/2007) HON’BLE MR. JUSTICE H.N.SARMA, Member (J) HON’BLE CMDE MOHAN PHADKE (Retd), Member (A) Lt.Col( retd) G.C.L.Arokiadas Son of Late S.Guru swami Station Cell HQ 51 SUB AREA Narengi Cantt. PO Satgaon,Guwahti-781027,Assam. Mr.A.Ahmed Legal Practit

Bsg poster - march 2000

Colonic mucosal concentrations of prednisolone following oral administration of a novel formulation of prednisolone metasulphobenzoate (Predocol) 1Bell GD, 2English J, 3Spiers C, 4Nylander D, 4Hancock J, 5Rowland RS 1Sunderland University Medical Sciences Faculty, 2School of Biological Sciences, University of Surrey, 3Flexpharm Ltd, Watford, Herts, 4Department of Gastroenterology, Sun

Copyright © 2010-2014 Drug Shortages pdf