Sicherheitsdatenblatt Seite 1 von 9 gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 1. Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung und des Unternehmens Angaben zum Produkt Handelsname: Insekt Spezial Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Insektizid Hersteller/Lieferant: Arthur Schopf Hygiene GmbH & Co. KG Pfaffensteinstraße 1 83115 Neubeuern Tel.: +49 (0) 8035 90260 Fax: +49 (0) 8035 902690 Auskunftgebender Bereich: Tel.: +49 (0) 8035 90260 E-Mail: [email protected] Notfallauskunft: Tel. +49 (0) 8035 90260 (zu den normalen Bürozeiten) 2. Mögliche Gefahren Gefahrenbezeichnung: Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben. Sicherheitsdatenblatt Seite 2 von 9 gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Beschreibung: Insektizid Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 52645-53-1 EINECS: 258-067-9 m-Phenoxybenzyl 3-(2,2-dichlorvinyl)-2,2- dimethylcyclopropancarboxylat / Permethrin
CAS: 7732-18-5EINECS: 231-791-2 Wasser -
CAS: 122-99-6EINECS: 204-589-7 2-Phenoxyethanol
zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen: Für Frischluft sorgen, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt: Mit Wasser und Seife gründlich waschen. Nach Augenkontakt: Sofort mindestens 15 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Augenlidern spülen. Nach Verschlucken: Mund mit Wasser spülen, reichlich Wasser trinken. Erbrechen vermeiden. Arzt aufsuchen. Hinweise für den Arzt: Symptomatische Behandlung. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel: Wasser-, Pulver-, Kohlendioxid- oder Schaumlöscher. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Nicht bekannt. Besondere Gefährdungen: Im Brandfall Entstehung gefährlicher Brandgase oder Dämpfe möglich. Besondere Schutzausrüstung: Beim Auftreten giftiger Gase Atemschutzmaske Filter ABEK verwenden. Sicherheitsdatenblatt Seite 3 von 9 gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Schutzausrüstung lt. Pkt. 8 verwenden. Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Für ausreichend Frischluft sorgen. Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation, den Boden, Oberflächen- und Grundwasser gelangen lassen. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Ausgetretenes Produkt mit flüssigkeitsbindenden Materialien aufnehmen. Zusätzliche Hinweise: Abfall nach Punkt 13 entsorgen. 7. Handhabung und Lagerung Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Produkt darf nur als Schädlingsbekämpfungsmittel entsprechend Gebrauchsanweisung verwendet werden. Vor Gebrauch stets Produktinformation und Kennzeichnung lesen. Missbrauch kann Gesundheitsschäden verursachen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Sprühnebel nicht einatmen. Beschmutzte getränkte Kleidung sofort ausziehen. Nicht gegen Flammen oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Nach Anwendung Räume mindestens 24 Stunden gut lüften. Nicht in der Nähe von Haustieren anwenden. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behördliche Vorschriften zur Lagerung wassergefährdender Stoffe beachten. Behälter dicht geschlossen und an gut gelüfteten Orten aufbewahren. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Kühl und trocken lagern. Zusammenlagerungshinweise: Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Lagerklasse: 12 (VCI-Konzept) Sicherheitsdatenblatt Seite 4 von 9 gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7. Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Pyrethrine und Pyrethroide AGW 1 mg/m3 Persönliche Schutzausrüstung: Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Aerosole nicht einatmen. Keine produktgetränkten Putzlappen in den Hosentaschen mitführen. Nach der Arbeit Hände waschen. Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Atemschutz: Atemschutzmaske, Filter (ABEK) beim Auftreten von Dämpfen und Aerosolen Handschutz: Schutzhandschuhe Die einzusetzenden Schutzhandschuhe müssen den Spezifikationen der EU-Richtlinie 89/686/ EWG und der sich daraus ergebenden Norm EN 374 genügen. Diese Empfehlung gilt nur für das von uns gelieferte Produkt und dem angegebenen Verwendungszweck. Nur Chemikalien-Schutzhandschuhe mit einer CE-Kennzeichnung der Kategorie III verwenden. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. Handschuhmaterial Nitrilkautschuk Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Wert für die Permeation: Level ≥ 6 (480 min.) Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung Sicherheitsdatenblatt Seite 5 von 9 gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 9. Physikalische und chemische Eigenschaften Allgemeine Angaben Form: Flüssig Farbe: Weiß Geruch: Fruchtig Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Nicht bestimmt Siedepunkt/Siedebereich: Nicht bestimmt Flammpunkt: Nicht bestimmt Zündtemperatur: Nicht bestimmt Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt Selbstentzündlichkeit: Nicht bestimmt Explosionsgefahr: Nicht bestimmt Explosionsgrenzen: Untere: Nicht bestimmt Obere: Nicht bestimmt Dichte (g/cm3) bei 20 °C: 0,98 Löslichkeit in/Mischbarkeit mit Wasser: Nicht bestimmt pH-Wert: 7 Viskosität: Dynamisch: Nicht bestimmt Kinematisch: Nicht bestimmt Lösemittelgehalt: Organische Lösemittel: Nicht bestimmt 10. Stabilität und Reaktivität Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen: Übermäßige Hitze vermeiden. Zu vermeidende Stoffe: Nicht bekannt. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Sicherheitsdatenblatt Seite 6 von 9 gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 11. Toxikologische Angaben Akute Toxizität: Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: Art Wert Spezies
m-Phenoxybenzyl 3- LD 50: oral 4000 mg/kg Ratte(2,2-dichlorvinyl)-2,2- (cis:trans = 40:60)dimethylcyclopropancarboxylatm-Phenoxybenzyl 3- LD 50: dermal > 4000 mg/kg Ratte(2,2-dichlorvinyl)-2,2-dimethylcyclopropancarboxylatPyrethrine und Pyrethroide LD 50: oral 584-900 mg/kg Ratte
Primäre Reizwirkung: an der Haut: Leichte Reizwirkung auf der Haut. am Auge: Leichte Reizwirkung auf die Augen. Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. Zusätzliche toxikologische Hinweise: Das Produkt weist auf Grund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungs- richtlinie der EG für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf: 12. Umweltspezifische Angaben Angaben zur Elimination (Persistenz und Abbaubarkeit): Produkt gelangt bestimmungsgemäß nicht ins Abwasser. Verhalten in Umweltkompartimenten: Nicht bestimmt. Mobilität und Bioakkumulationspotential: Nicht bestimmt. Ökotoxische Wirkungen: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung n. Anh. 4 VwVwS): wassergefährdend Sicherheitsdatenblatt Seite 7 von 9 gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 13. Hinweise zur Entsorgung Produkt: Empfehlung: Altbestände und Reste nicht mit Hausmüll entsorgen und nicht in die Kanalisation entleeren, sondern der Sonderabfallsammlung/Problemabfallentsorgung zuführen. Ungereinigte Verpackungen: Empfehlung: Behälter vollständig restentleert der Problemabfallentsorgung zuführen. Verpackungen dürfen nicht wiederverwendet werden. 14. Angaben zum Transport Landtransport ADR/RID und GGVS/GGVE (grenzüberschreitend/Inland): ADR/RID-GGVS/E-Klasse: 9 Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr: 90 UN-Nummer: 3082 Verpackungsgruppe: III Gefahrzettel: 9 Bezeichnung des Gutes: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (m-Phenoxybenzyl 3-(2,2-dichlorvinyl)-2,2-dimethylcyclopropancarboxylat) Seeschiffstransport IMDG/GGVSee: IMDG/GGVSee-Klasse: UN-Nummer: Label: Verpackungsgruppe: EMS-Nummer: Richtiger technischer Name: Lufttransprt ICAO-TI und IATA-DGR: ICAO/IATA-Klasse: UN/ID-Nummer: Verpackungsgruppe: Richtiger technischer Name: Sicherheitsdatenblatt Seite 8 von 9 gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 15. Angaben zu Rechtsvorschriften: Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: m-Phenoxybenzyl 3-(2,2-dichlorvinyl)-2,2-dimethylcyclopropancarboxylat R-Sätze: R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze: S 23 Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. S 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. S 56 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/ Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. S 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Nationale Vorschriften: Wassergefährdungsklasse: Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung n. Anh. 4 VwVwS): wassergefährdend Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen Einstufung und Kennzeichnung gemäß Biozidrichtlinie 98/8/EG: 100 g gebrauchsfertige Lösung enthalten:
0,8 g m-Phenoxybenzyl 3-(2,2-dichlorvinyl)-2,2-dimethylcyclopropancarboxylat0,3 g Pyrethrine und Pyrethroide
Sicherheitsdatenblatt Seite 9 von 9 gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 16. Sonstige Angaben Relevante R-Sätze:
R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Quellen eigene physikalische Untersuchungen, Sicherheitsdatenblätter der Bestandteile, Gefahrstoffinformationssystem der gewerblichen Berufsgenossenschaften (www.hvbg.de/d/bis/fac(stoffdb/index.html) mitgeltende Richtlinien:
1999/45/EG zuletzt geändert durch 2006/8/EG
67/548/EWG zuletzt geändert durch 2004/73/EG (29. ATP)
IMPORT HEALTH STANDARD FOR SEA CONTAINERS FROM ALL COUNTRIES New Zealand MAF Biosecurity Authority Standard: BMG-STD-SEACO SEPTEMBER 2003 TABLE OF CONTENTS Introduction Definitions Information Required Prior to Arrival Requirements for Discharge and Holding of Containers Requirements for Inspection Exterior Surfaces High Risk Containers Other Container
Idiomatic Expressions in C By Adam Petersen <[email protected]> Patterns exist at all levels of scale. At their lowest level they are referred to as idioms, as they depend upon the implementation technology. This article will present a collection of such idioms for the C language. The Evolution of Idioms As a language evolves, certain efficient patterns arise. These patterns