I n f o r m a t i o n s b l a t t Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) im privat-häuslichen, ambulant-pflegerischen und -ärztlichen Bereich 1. Allgemeine Informationen Staphylococcus aureus ist sowohl innerhalb als auch außerhalb des Krankenhauses ein sehr häufiger Erre- ger von bakteriellen Infektionen. Der natürliche Standort von Staphylococcus aureus ist die Haut und die Schleimhaut von Mensch und Tier. Etwa 30 bis 40 % aller Menschen sind ständig oder vorübergehend mit Staphylococcus aureus besiedelt, vorwiegend im Nasen- und Rachenraum. Der Anteil besiedelter Menschen in medizinischen Einrichtungen wird auf ca. 70 % geschätzt. Diese Besiedlung hat keinen Krankheitswert. Medizinisches Personal erkrankt trotz der höheren Besiedlungsrate nicht häufiger an Staphylococcus aureus als andere Menschen. In der Regel geht eine Staphylococcus aureus-Infektion von der eigenen besiedelten Haut oder Schleimhaut des Betroffenen aus. Insbesondere in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden jedoch 10 bis 20 % der Staphylococcus aureus-Infektionen von außen übertragen, vorwiegend über kontaminierte Hände des pflegerischen oder ärztlichen Personals. Staphylococcus aureus-Infektionen sind in der Regel gut behandelbar, für die antibakterielle Therapie stehen eine ganze Reihe wirksamer Antibiotika zur Verfügung. Seit ca. 1970 haben einige Staphylokokkenstämme Resistenzen gegen Antibiotika entwickelt, die üblicherweise bei Staphylokokkeninfektionen eingesetzt wer- den, und zwar gegen penicillinasefeste Penicilline wie Oxacillin bzw. Methicillin. Diese Stämme werden Oxa- cillin- bzw. Methicillin-resistente Staphylococcus aureus genannt (ORSA/MRSA). Die krankmachenden Eigenschaften von MRSA unterscheiden sich nicht von denen der Antibiotika- empfindlichen Staphylokokken. Wenn klinische Infektionen mit MRSA auftreten, können diese jedoch nicht mit Betalactam-Antibiotika (Penicilline, incl. Staphylokokken-Penicilline, Cephalosporine und Carbapeneme) behandelt werden. Zudem sind viele MRSA-Stämme zusätzlich resistent gegen viele andere ansonsten Staphylokokken wirksame Antibiotika. So müssen MRSA-Infektionen mit Antibiotika behandelt werden, die 1) z. T. nur i. v. verabreicht werden können, 2) ggf. mehr Nebenwirkungen haben und 3) sehr teuer sind. U. a. Linezolid, Synercid, Vancomycin und Teicoplanin stehen für die Therapie zur Verfügung. Wie schon dargelegt, unterscheiden sich MRSA in ihren krankmachenden Eigenschaften nicht von anderen Staphylococcus aureus-Stämmen. Einige MRSA-Stämme haben jedoch die Eigenschaft, sich unter den be- sonderen Gegebenheiten des Krankenhauses schnell auszubreiten. Dadurch kann es zu Ausbrüchen von MRSA-Infektionen in diesen oder auch anderen medizinischen Einrichtungen kommen. Auch eine Besied- lung von Haut und Schleimhäuten von Patienten und Personal mit MRSA ist möglich. Die Anzahl MRSA- infizierter bzw. –besiedelter Patienten in Krankenhäusern ist regional unterschiedlich. Um die Zahl gering zu halten, werden in Krankenhäusern strenge Isolierungs- und Behandlungsmaßnahmen durchgeführt. Patien- ten, bei denen keine Hinweise auf eine systemische Infektion mit MRSA vorliegen und die nicht aus anderen Gründen im Krankenhaus behandelt werden müssen, sollen und können baldmöglichst aus dem Kranken- haus entlassen werden und im häuslichen, ambulanten oder in anderen institutionalisierten Lebensbereichen weiter betreut werden, d. h., dass Patienten mit MRSA aus Krankenhäusern in Alten- und Pflegeein- richtungen verlegt werden können. Häufig sind diese Patienten mit MRSA in unterschiedlichen Körperre- gionen (Nase, Rachen, Perianalbereich, Hautläsionen) besiedelt oder lokal begrenzt infiziert. Dies betrifft insbesondere Patienten, die häufig und lange Antibiotika erhalten haben.
Stand: Januar 2014 2. Spezielle Informationen zur privat-häuslichen, ambulant-pflegerischen und ambulant-ärztlichen Versorgung Von Personen, die mit MRSA infiziert bzw. besiedelt sind, geht keine Gefahr für die Allgemeinbevölkerung aus. Für gesunde Kontaktpersonen besteht kein Risiko, da sich diese Erreger außerhalb des Krankenhau- ses nicht ausbreiten (Ausnahme: Kontaktpersonen mit ekzematöser Haut, offenen Wunden, HWK-Träger). .
In der privat-häuslichen Versorgung sind keine besonderen Vorkehrungen zu treffen.
Eine gute Körper- und Wäschehygiene sowie sorgfältige Händedesinfektion sind zu empfehlen.
Behandelnde Ärzte und ambulante Pflegedienste sind durch die vorbehandelnden Ärzte bzw. durch
die Krankenhäuser zu informieren. Eine im Krankenhaus begonnene Sanierung sollte unter ärztlicher
Bei der ambulant-pflegerischen sowie ambulant-ärztlichen Versorgung sind die Grundregeln der Hygiene einzuhalten. An erster Stelle steht die Händehygiene, um MRSA-Übertragungen auf andere Patienten zu vermeiden. Wenn immer möglich, sollte ein MRSA-positiver Patient am Ende einer Schicht versorgt bzw. zum Ende einer Sprechstunde einbestellt werden. Pflegerische Tätigkeiten an MRSA-Patienten sollten nicht von Mitarbeitern mit Hautläsionen oder Ekzemen versehen werden.
Das Personal ambulanter Pflegedienste, ärztlicher Praxen ist bei der Betreuung von MRSA-positiven Patien- ten nicht stärker infektionsgefährdet als bei anderen Patienten, wenn die folgenden hygienischen Maßnah- men konsequent beachtet werden. Diese betreffen: . Allgemeine Maßnahmen . Information über MRSA-Trägerschaft . Therapie/Sanierung von Patienten mit MRSA . Allgemeine Hygienemaßnahmen . Desinfektion/Reinigung Es hat sich bewährt, die hier empfohlenen hygienischen Maßnahmen in einem eigenen "Hygieneplan MRSA" zusammenzufassen. Die dort aufgeführten Basismaßnahmen sollen von allen eingehalten werden, im Einzelfall müssen sie vor Ort der Situation angepasst werden. Die Effektivität aller im Zusammenhang mit MRSA zu treffenden Maßnahmen ist ganz entscheidend davon abhängig, dass Wissen und Information über die Problematik MRSA vorhanden ist und dass von allen die hygienische Disziplin im Umgang mit MRSA-positiven Patienten an erste Stelle gestellt wird. 3. Hygieneplan MRSA in der ambulant-pflegerischen und ambulant-ärztlichen Versorgung 3.1 Allgemeine Maßnahmen
Alle Mitarbeiter/innen in der ambulanten Pflege und die ambulant behandelnden Ärzte/innen
sowie deren Mitarbeiter/innen müssen über MRSA informiert sein.
Nur eingewiesenes, informiertes Personal soll MRSA-positive Patienten betreuen.
3.2 Informationen über MRSA-Trägerschaft
Patienten mit MRSA-Nachweis im Krankenhaus sind den weiterbehandelnden Ärzten/innen
(Hausärztin/Hausarzt) einer nachfolgenden Einrichtung als solche mitzuteilen. Ärztlicherseits
sind geeignete Maßnahmen zu veranlassen.
Werden Patienten, die MRSA-Träger sind, in ein Krankenhaus eingewiesen, sind die
behandelnden Ärzte/innen des Krankenhauses zu informieren.
Eingesetztes Rettungs- und Krankentransportpersonal ist rechtzeitig darüber zu unterrichten,
dass ein Infektionstransport eines MRSA-positiven Patienten erfolgen soll.
Stand: Januar 2014 3.3 Therapie/Sanierung von Patienten mit MRSA
In der Regel werden nach der Krankenhausentlassung keine speziellen Therapiemaßnahmen
Eine im Krankenhaus begonnene Therapie oder eine Sanierung mit Nasensalbe und anderen antiseptischen Maßnahmen soll nach genauer Anweisung des Krankenhauses unter ärztlicher Kontrolle zu Ende geführt werden.
[Turixin®], ggf. Mundspülungen mit einem Rachendesinfizienz und Körper-, Haarwaschungen mit
septischer Seife) sind nach Rücksprache mit dem/der behandelnden Arzt/in in Hinblick auf eine spätere Krankenhauseinweisung empfehlenswert.
Nach der Sanierung schließt sich ein dreitägiges freies Intervall an, gefolgt von drei Kontrollab-strichen innerhalb einer Woche. 3- 6 Monate nach erfolgter Sanierung wird ein Screening der Nase und ggf. der Wunde (je 1 Abstrich ist ausreichend) empfohlen. Ebenfalls sollte nach einem Jahr ein Kontrollabstrich durchgeführt werden.
3.4 Allgemeine Hygienemaßnahmen
Das betreuende Personal muss sich strikt an die Grundregeln der Hygiene halten, wobei die
Händedesinfektion die wichtigste präventive Hygienemaßnahme ist.
Eine hygienische Händedesinfektion ist vor und nach jeder Tätigkeit mit engem körperlichen Kontakt, möglichst bei allen Patienten, unbedingt aber bei bekannten MRSA-Trägern nach mög- licher Kontamination mit Körpersekreten und Ausscheidungen, nach dem Ausziehen von Ein- malhandschuhen sowie vor Verlassen des Zimmers bzw. des Behandlungsraumes durchzufüh- ren. Einmalhandschuhe sind bei der Versorgung von Wunden, Tracheostomata und Kathetern oder
Sonden anzulegen. Die Einmalhandschuhe werden danach sofort – vor weiteren Tätigkeiten
- ausgezogen und sachgerecht entsorgt. Anschließend ist eine hygienische Händedesinfektion
Schutzkittel oder Einmalschürzen sind in der ambulanten Pflege patientengebunden bei der
Wund-, Verweilkatheter-, Sonden- und Tracheostomapflege, sowie bei Kontakt mit Körpersekre-
ten und Ausscheidungen anzulegen. Bei sichtbarer Kontamination ist die Schutzkleidung sofort
zu entsorgen, bei Weiterverwendung ist sie an einem geeigneten Ort aufzuhängen und mindes-
tens einmal täglich zu wechseln. In der ärztlichen Praxis ist das Anlegen von Schutzkleidung (Schutzschürze, Schutzkittel) beim Verbandswechsel zu empfehlen.
Nach dem Ablegen der Schutzkleidung ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes wird bei der Tracheostomapflege und beim Verbands-
wechsel großflächiger Wunden empfohlen.
Die Pflegehilfsmittel sind möglichst patientengebunden zu verwenden oder sie sind vor
Anwendung an anderen Patienten gründlich mit einem geeigneten Desinfektionsmittel
abzuwischen, ggf. auch mit einem Händedesinfektionsmittel.
Alle Instrumente, Spritzen oder medizinische Abfälle werden patientennah in dicht ver-
schließbaren Behältern bzw. in Plastiksäcken gesammelt und unverzüglich sachgerecht
entsorgt bzw. der Wiederaufbereitung zugeführt.
Körper- und Bettwäsche sowie Schutzkittel sind möglichst bei Temperaturen über 60°C Bestecke, Geschirr und sonstige häusliche Abfälle sind wie üblich zu behandeln.
3.5 Desinfektion/Reinigung
Alle kontaminierten Arbeitsflächen werden gründlich mit einem VAH-gelisteten
Flächendesinfektionsmittel gemäß angegebener Konzentration und Einwirkzeit im Scheuer-
Wischverfahren desinfiziert. Danach ist erneut eine hygienische Händedesinfektion
Die häusliche Reinigung im ambulant-pflegerischen Bereich erfolgt wie üblich.
Die Reinigung/Desinfektion in der ärztlichen Praxis wird entsprechend dem bestehenden
Praxis-Hygieneplan (Reinigungs-/Desinfektionsplan) durchgeführt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihr Gesundheitsamt Düren: 02421-22-2425 oder -2410 Quelle: Angelehnt an Niedersächsisches Landesgesundheitsamt in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss Infekti-
onsschutz des Landesverbandes Niedersachsen der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
MIRE JÓ EZ AZ ISMERTETŐ? Ez az ismertető a sportolóknak nyújt segítséget a Lovak Doppingellenes és Ellenőrzött Gyógykezelésére vonatkozó szabályok megértéséhez. A jogi szabályok technikai jellegűek és olyas valakit, aki nem jogi személy, eléggé összezavarhatnak. De egy sérthetetlen, jogilag megalapozott, a sportolók érdekeit is védő, szabályozó rendszer megalkotás�
T h e n e w e ng l a n d j o u r na l o f m e dic i n eH e a l t h L aw, E t h i c s , a n d H u m a n R i g h t s Ethical Considerations in Studying Drug Safety — The Institute of Medicine Report Michelle M. Mello, J.D., Ph.D., Steven N. Goodman, M.D., M.H.S., Ph.D., The tumult arising from revelations of serious ment began, some argued that the evidence of the safety risks assoc